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Subjektive Verfahren

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Erfassung der Angst erwachsener Patienten vor und in der zahnärztlichen Situation am besten über Selbstbeurteilungsverfahren erfolgen sollte, da die Validität und die Reliabiltät von Fragebögen sehr hoch ist (Corah 1969, Ingersoll 1987).

Entsprechend der DAS können auch mit dem HAF die Patienten in drei unterschiedlich ängstliche Gruppen eingeteilt werden:

Einteilung der Patienten entsprechend ihrer Zahnbehandlungsangst mit dem Hierarchischen Angstfragebogen (HAF, Jöhren 1999)


Gruppe 1

  • (Niedrig ängstlich)
  • bis 30 Punkte

Gruppe 2

  • (Mittelmäßig ängstlich)
  • von 31 bis 38 Punkten

Gruppe 3

  • (Hoch ängstlich)
  • über 38 Punkten

Die zahnärztliche Diagnostik von normaler Angst und Angsterkrankung (Phobie) basiert also vor allem auf subjektiv verbalen Verfahren, die mit Mundbefunden korreliert werden können.

Demzufolge ist gerade die Differentialdiagnostik von Angst und Phobie ein wichtiger Bestandteil der psychologischen Kompetenz und Fähigkeit zur individuellen Patientenführung in der Komplexität von subjektiven und objektiven Befunden. Dieser psychosomatische Zusammenhang spricht auch in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine ganz entscheidende Rolle und bestimmt die Compliance von Patienten sowohl hinsichtlich präventiver als auch kurativer Betreuung.