Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 11.12.2021 gelten die neuen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Für Patienten/Besucher/Begleitpersonen gilt:
Eine Behandlung ist unter Berücksichtigung unserer Hygienemaßnahmen und bei Symptomlosigkeit auch bei ungeimpften und nicht getesteten Personen/Patienten möglich.
Für Besucher gilt:
Warten Sie bitte außerhalb des Gebäudes.
In Notfallsituationen sowie bei Begleitung von Kindern oder Menschen mit Beeinträchtigungen und bei Narkosebehandlungen kann von diesem abgewichen werden.
Bitte kommen Sie nur mit Mundschutz zu uns!
Aufgrund der aktuellen Regierungsbeschlüsse ist das Betreten unserer Klinik nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder OP-Maske) gestattet. Eine Alltagsmaske ist nicht ausreichend! Wir bitten Sie daher, bei Ihrem Besuch einen entsprechenden Schutz zu tragen.
Als private zertifizierte Krankenanstalt nach GewO §30 stehen wir seit 15 Jahren im Austausch mit dem Gesundheitsamt Bochum. Durch jährliche Begehungen externer Dienstleister werden, unter besonderer Berücksichtigung der Hygiene, alle Arbeitsabläufe auf Infektionsschutz und Sicherheit regelmäßig überprüft. Somit werden seit Jahren alle Patienten in der Zahnklinik Bochum unter höchstmöglichen Sicherheitsstandards behandelt und das gibt uns allen auch in der Corona-Krise höchstmögliche Sicherheit bei der Zahnbehandlung.
Ausführliche Informationen und unsere Verhaltenshinweise zur Corona-Pandemie finden Sie hier.
Ihr Team der Zahnklinik Bochum