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Kosten der Parodontaltherapie

Im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung können die Kosten nur in bestimmten Grenzen über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet werden.

Folgende Leistungen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet:

  • Die Kosten für die erforderlichen und geforderten Vorbehandlungsmaßnahmen zur Parodontitistherapie (Individualprophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
  • Die Kosten für die unabdingliche Nachsorge und Kontrolle (acht Wochen nach der Parodontitistherapie) sowie alle folgenden unterstützenden Parodontitistherapien zur Sicherung des Behandlungserfolges.
  • Zähne mit Zahnfleischtaschen unter 3,5 mm (jedoch sollte auch ein Zahn mit einer 3 mm tiefen Tasche im Rahmen der Parodontitisbehandlung mitgereinigt werden).
  • Zähne mit Knochenabbau über 75 % (nach Kassenrichtlinien müssten diese Zähne entfernt werden, aus strategischen Gründen kann es jedoch sinnvoll sein, diese Zähne zunächst zu erhalten)
  • Zähne mit fraglicher Prognose.
  • Zusatzleistungen wie die so genannte Full Mouth Desinfection oder die lokale antimikrobielle Therapie (Einbringen von bestimmten Detergenzien) in die entzündete Zahnfleischtasche.

Seien Sie versichert: Wir unterstützen Sie weitestgehend, um Ihnen eine optimale und individuelle Therapie zum Erhalt Ihrer Zähne anzubieten!

Was wir generell für den Erhalt Ihrer Zähne tun.