Kontakt

Kosten der Wurzelkanalbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung dient dem Erhalt eines gefährdeten Zahnes. Im Gegensatz zur Implantatbehandlung ist die Wurzelkanalbehandlung zwar prinzipiell im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Jedoch wird nur die Standardtherapie, und diese auch nur in bestimmten Fällen, von der Krankenkasse übernommen. :

Der Wissenszuwachs sowie effizientere Techniken und Behandlungsverfahren haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Qualität der Wurzelkanalbehandlung und damit die Aussicht, einen Zahn langfristig erhalten zu können, deutlich gestiegen ist. Sie kann heute bei über 90 Prozent liegen.

Dies betrifft z. B. aufwendige Behandlungstechniken wie den Einsatz einen Dentalmikroskops, die elektronische Wurzellängenmessung oder auch die Sterilisation der Wurzelkanäle mittels diverser ultraschallunterstützter Spülungen. Erst dadurch gelingt es in vielen Fällen überhaupt, sehr kleine Strukturen der Wurzelkanäle zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Werden zum Beispiel feine Seitenkanäle oder Querverbindungen übersehen, können darin verbleibende Gewebereste und Bakterien selbst Jahre nach der Behandlung zu einer erneuten Entzündung führen.

Der mit den genannten Behandlungstechniken verbundene zeitliche und technische Mehraufwand wird heute leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Abhängig von der Zahnregion und dem Schädigungsgrad des betroffenen Zahnes kann die Wurzelkanalbehandlung eine unterschiedlich hohe Zuzahlung erfordern. Zudem wurde die mögliche Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014 weiter eingeschränkt.

Einschränkungen bezüglich der Kostenerstattung gibt es unter anderem bei …

  • mehrwurzeligen Seitenzähnen
  • „nervtoten“ Zähnen mit schon im Röntgenbild erkannter krankhafter Veränderung an der Wurzelspitze
  • bereits wurzelkanalbehandelte Zähne, die wegen krankhafter Veränderungen an der Wurzelspitze oder aufgrund von Beschwerden noch einmal behandelt werden müssen.

In diesen und weiteren Situationen muss die Behandlung gemäß Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden.

Der Zahnerhalt lohnt sich jedoch in aller Regel – als Alternative bliebe nur die Zahnentfernung mit nachfolgendem Schluss der Zahnlücke durch Zahnersatz. Die Kosten dafür liegen in den meisten Fällen höher.

Selbstverständlich beraten wir Sie vor einer möglichen Behandlung ausführlich zu den Erfolgsaussichten zum Erhalt Ihres Zahnes und zu den möglichen Kosten.