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Diagnostische Befunde

Für jede Therapie ist eine ausführliche Anamnese- und Befunderhebung unerlässlich. Die Erfassung der Zahnbehandlungsangst und ihre Abgrenzung von einer Angsterkrankung stellt dabei eine conditio sine qua non dar.

Nicht immer ist es einfach, die Angst richtig einzuschätzen, da Patienten das Ausmaß ihrer Angst oft nicht erwähnen, wenn sie nicht gezielt danach gefragt werden. Häufig wird es eher dem Zufall oder der zahnärztlichen Intuition überlassen, sich kommunikativ und kompetent auf die Probleme des Patienten einzustellen und entsprechend zu reagieren.

Dabei gibt es ausreichende Möglichkeiten, die nicht nur eine Erkennung des Angstmaßes der Patienten erlauben, sondern auch die Compliance und damit die Patientenbindung fördern.

Entsprechend der Angstreaktionen kann man im Prozess der Diagnosestellung drei verschiedene Ebenen beurteilen (Lang 1985):

Die drei Reaktionsebenen der Angst nach Lang (1985)

Körper

  • Physische Reaktionen
  • objektivierbar

Psyche

  • Denken / Fühlen
  • Subjektiv

Verhalten

  • Vermeiden / Flucht
  • objektivierbar

Nach Sartory (1990) gibt es nach Stimulation durch einen adäquaten Reiz eine gleichzeitige Aktivierung aller Reaktionsebenen.

So korreliert z. B. das Ausmaß der Pulsbeschleunigung (physische Reaktion) mit der subjektiv eingeschätzten Angst vor dem Angst auslösenden Stimulus.